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LZ titelt „Stadt lenkt ein: Eine Chance für den LebensmittelPort Schönau“

Unter der Überschrift „Stadt lenkt ein: Eine Chance für den LebensmittelPort Schönau“ erschien am 14. Mai 2025 ein Artikel in der Leipziger Zeitung. Der Text widmet sich dem Verwaltungsstandpunkt der Stadtverwaltung (VSP), welcher seit kurzem im Internet via Elektronischem Ratsinformationssystem unter dem Zeichen VIII-A-00578-VSP-01 zugänglich ist.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf den Antrag zur Prüfung des Erhalts der Gebäude auf der Westseite des Lindenauer Hafens, welcher im Dezember 2024 von SPD und Grünen eingebracht wurde.

Unser Statement dazu:

Der VSP ist auf jeden Fall ein Erfolg und auch ein Stück weit eine Würdigung des Engagements für die Projektidee des LebensmittelPort Schönau.

Wir verstehen jedoch nach wie vor nicht, woher der Handlungsdruck kommt. Warum will die Stadtverwaltung genau jetzt schon Bauabschnitt 1 und ggf. auch 2 abreißen? Sollte die Polizei Sachsen länger bleiben, bleibt das dann entsiegelte Gelände ungenutzt und wächst wieder zu. Nach Aussagen der Stadtverwaltung soll ja erst nach dem Wettbewerb gestaltet werden und erst nachdem die Polizei weg ist. Das ist verlorene Zeit. Man könnte die Betonflächen entsiegeln und die Gebäude mindestens einer Zwischennutzung zuführen und dann langfristige Konzepte erarbeiten und diskutieren. Dort würden sicherlich wunderbare Dinge passieren.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass alle Bestandsgebäude erhalten bleiben sollen und das Ausgleichspotential auf der Fläche trotzdem groß ist.

Unsere Anfragen zu dem Thema an das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden immer noch nicht beantwortet und wir haben so auch keine Chance konkrete Alternativberechnungen anzustellen. Nach dem derzeitigen Wissensstand ist der zeitnahe Abriss nicht plausibel.

Wir sehen aber auch, dass hier durch die Initiative im Stadtrat und durch den Verwaltungsstandpunkt ein Möglichkeitsfenster aufgestoßen wird.

Mit viel Mut und Engagement, könnten Politik und Verwaltung die Fläche aus dem Gestaltungswettbewerb herauslösen. Dann könnten zeitnah Konzepte für eine Nachnutzung diskutiert und auf den Weg gebracht werden.

Das Grundstück ist in Richtung der umgebenden Wiesen von einem drei Meter breiten Heckenstreifen umgeben, welche die ehemalige Zaunanlage nachzeichnet. Das Grundstück ist als Einheit erhaltenswert.