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Neufassung des Antrages im Stadtrat

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Leipziger Stadtrat haben eine Neufassung der Beschlussvorlage Umsetzungsmöglichkeiten Lebensmittel-Port am Lindenauer Hafen Westseite (siehe Link ganz unten) ins Verfahren eingebracht. Aktuell steht diese neben dem dazugehörigen Verwaltungsstandpunkt auf der Tagesordnung für die Stadtratssitzung am 25. Juni 2025.

Auf den ursprünglich am 18. Dezember 2024 eingereichten Beschlussvorschlag hatte die Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen mit einem Verwaltungsstandpunkt reagiert, welcher tatsächlich die Prüfung des Bestandserhaltes am Westufer des Lindenauer Hafens vorsieht. Diese Option soll in die Ausschreibung zur Gestaltung des Landschaftspark Schönau einfließen.

Die Neufassung der Beschlussvorlage greift den Verwaltungsstandpunkt auf und verlangt eine Prüfung des Bestands noch vor der Ausschreibung für die Gestaltung des Landschaftsparks und verlangt bei Abriss von nachnutzungsfähiger Bausubstanz einen Ausgleich für die darin gebundene graue Energie.

Zudem macht der Antrag nochmal klar, dass auch die Umsetzung andere Ideen als der des LebensmittelPort Schönau vor Ort denkbar wären. Klar war von Anbeginn, dass es eine Ausschreibung – bestenfalls als Konzeptverfahren – bräuchte, wenn dort etwas Neues in den Gebäuden entstehen soll.

Ein positiver Beschluss wäre auf jeden Fall ein Etappensieg für unsere Projektidee des LebensmittelPort Schönau. Es wäre ein Fuß in der Tür. Wir könnten uns endlich wieder intensiv der Weiterentwicklung und Präzisierung unserer Projektidee widmen, um uns auf ein mögliches Verfahren zur Konzeptvergabe der Fläche vorzubereiten.

Gleichzeitig wollen wir aber auch kritisieren, dass der Teilabriss im Bauabschnitt 1 trotz offener Entscheidung im Stadtrat bereits begonnen wurde.
Für Bauabschnitt 2 fordern wir ebenfalls eine Prüfung des Bestands, aber da die Polizei Bauabschnitt 3 wohl noch ein paar Jahre nutzen will und so die Zufahrt zu „lila“ nicht möglich ist, passiert dort wohl eh erst mal nichts.

Hier noch die neugefasste Beschlussvorlage, die ergänzende Begründung ist unter dem Link zu finden:

a) die weitestmögliche Entsiegelung des Geländes und Entwicklung als Biotopflächen sowie als Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.

b) zu prüfen, ob und welche vorhandenen Gebäude – und darin gebundene Graue Energie – im Bauabschnitt 3 (siehe Anlage 2) erhalten und in den „Landschaftspark Schönau“ integriert werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung wirdin die Aufgabenstellung zum landschaftsplanerischen Wettbewerb zur Gestaltung des Parks aufgenommen. Bei grundsätzlicher Eignung der Gebäudesubstanz für eine Nachnutzung ist ein Erhalt anzustreben. Sollten nachnutzungsfähige Gebäude abgerissen werden, ist ein ortsnaher CO2-Ausgleich der gebundenen Grauen Energie vorzunehmen. Zum Erhalt der mit den derzeitigen Versiegelungen verbundenen Artenvielfalt sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau, Umwelt, Klima und Ordnung sowie Wirtschaft, Arbeit und Digitales werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.

c) zu prüfen, ob und welche Nutzungen einer regional orientierten Lebensmittelproduktion und –vermarktung, sowie darüber hinaus gehende Bedarfe, insbesondere des Wasser- und Radtourismus, der Kultur und wohnortnaher Erholungsangebote für die umgebenden Stadtteile in erhaltenen Gebäuden des Bauabschnitts 3 verträglich mit dem Charakter eines Landschaftsparks kombiniert werden können.