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Verwaltungsstandpunkt durch Stadtrat beschlossen

In der Sitzung des Leipziger Stadtrates vom 25. Juni 2025 wurde der Verwaltungsstandpunkt zur Vorlage „Umsetzungsmöglichkeiten Lebensmittel-Port am Lindenauer Hafen Westseite“ beschlossen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,


a. die weitestmögliche Entsiegelung des Geländes und Entwicklung als Biotopflächen sowie als Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.

b. zu prüfen, ob und welche vorhandenen Gebäude – und darin gebundene Graue Energie – im Bauabschnitt 3 (siehe Anlage 2) erhalten und in den „Landschaftspark
Schönau“ integriert werden können. Diese Prüfung wird in die Aufgabenstellung zum landschaftsplanerischen Wettbewerb zur Gestaltung des Parks aufgenommen. Die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau, Umwelt, Klima und Ordnung sowie Wirtschaft, Arbeit und Digitales werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.

c. zu prüfen, ob und welche Nutzungen einer regional orientierten Lebensmittelproduktion und -vermarktung in erhaltenen Gebäuden des Bauabschnitts 3 verträglich mit den Zielen des Landschaftsparks kombiniert werden können

Es war ein Bisschen turbulent. Nachdem die Fraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und SPD ihre Neufassung der ursprünglichen Beschlussvorlage vom Dezember 2024 zur Abstimmung stellen wollten und dies entsprechend begründet haben, wurde dann doch der Verwaltungsstandpunkt abgestimmt. Bei Gegenstimmen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und SPD wurde der Verwaltungsstandpunkt mit der Mehrheit der Stimmen von fast allen verbleibenden Stadträt:innen angenommen.

Nachdem Dezernent Dienberg, zuständig für Stadtentwicklung und Bau die Hürden im Bereich des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes betont hatte, hat dann ein Stadtrat der Fraktion einer Partei deren Landesverband als gesichert rechtsextrem gilt, gefordert über den Verwaltungsstandpunkt und nicht über den neugefassten Antrag abzustimmen. Dies wurde dann prompt erledigt und ging mit dem beschriebenen Ergebnis aus.

Nun gilt es Einfluss auf die Ausschreibung zum Gestaltungswettbewerb für den Landschaftspark Schönau zu nehmen. Bestandserhalt muss da rein. Das Thema Lebensmittel ebenso. Am Lindenauer Hafen braucht es eine nachhaltige und umweltverträgliche Belebung!

Sollte die Polizei Sachsen tatsächlich bis 2030 verlängert haben, dann bleibt noch ein Bisschen Zeit für weitere Aushandlungsprozesse.

LebensmittelPort Schönau – Das wäre was! 😉